Rechtsanwalt Hans J. Reisz

Jahrgang 1958, verheiratet, 2 Kinder

Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main.
In dieser Zeit begleitende universitäre Lehr- und Tutorentätigkeit, daneben Mitarbeit beim Max-Planck-Institut für Europäische Privatrechtsgeschichte in Frankfurt am Main.

Nach erstem Engagement im gemeinnützigen Verbandswesen (Mitarbeit im Referat für Arbeits- und Steuerrecht in der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Frankfurt am Main) anschließend Referendariat beim Landgericht Wiesbaden. Rechtsanwalt in der Anwalts- und Notariatskanzlei Andreä • Pfeiffer • Rosa • Westenberger • Scholz in Wiesbaden von 1990 bis 2009, davon seit 1998 als Partner.
Dort überwiegend forensische Tätigkeit mit Schwerpunkten im Zivilrecht, insbesondere im Versicherungs-, Haftungs-, Verkehrs- sowie Wohn- und Gewerberaummietrecht.

Mitinitiator und Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Wiesbadener Anwalt- und Notarverein.

Referententätigkeit für die Deutsche Anwalt Akademie, Berlin, der Fortbildungseinrichtung des Deutschen Anwaltvereins, im Rahmen von Seminaren für anwaltliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Versicherungs-, Verkehrs- und Mietrecht.

Von 2009 bis 2010 Rechtsanwalt in der Kanzlei Knierim & Kollegen Rechtsanwälte in Mainz.

Seit 2010 selbstständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei und dem weiteren Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere mit der außergerichtlichen Beratung von Unternehmen in Fragen von Compliance und Krisenmanagement.

Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein, im Wiesbadener Anwalt- und Notarverein sowie in der Wiesbadener Juristischen Gesellschaft.